Erreichbar - Hilfsbereit - Diskret - Kompetent
Unkompliziert
Stand August 2022
Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen!
Die Nachsuchen-Bereitschaft Marburg Biedenkopf stellt sich ehrenamtlich in den Dienst von Tierschutz und Jagdschutz. Wir wollen schnelle und kompetente Hilfe leisten, um krankgeschossenes und schwerkrankes Wild - sei es durch Jagdausübung oder Verkehrsunfall erforderlich geworden - von seinen Leiden zu erlösen und Wildbrettverderb zu verhindern.
Erreichbarkeit
Über unsere Adressliste sind wir jederzeit zu erreichen – Tag und Nacht.
Hilfsbereitschaft
Wir wollen Ihnen auf jeden Fall weiterhelfen – keine Absagen erteilen.
Sollte der Angerufene verhindert sein, wird auf Wunsch ein anderer Nachsuchenführer in Bereitschaft versetzt oder ggf. werden Adressen, weiterer geeigneter Nachsuchenführer, herausgegeben. Eine Beratung im Vorfeld über die weitere Vorgehensweise, wird gerne gegeben.
Diskretion
Selbsterklärend: Verschwiegenheit ist Vertrauenssache!!
Kompetenz
Unsere auf Schweißarbeit spezialisierten und praxiserprobten Nachsuchengespanne sind im ständigen Nachsuchenseinsatz.
Alle Hunde der Nachsuchen-Bereitschaft sind im Jagdgebrauchshundestammbuch ihrer Rasse eingetragen, somit Mitglied im JGHV und haben die Bestätigung der Brauchbarkeit gemäß den Bestimmungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Landesjagdverbands Hessen e. V. nach entsprechender Prüfung erworben.
Unkompliziert
Gesetze und Vorschriften gibt es genug – wir wollen Hindernisse abbauen und nicht durch Selbstverwaltung in Verein etc. pp. erzeugen. Unsere Organisation ist transparent, einfach strukturiert und deshalb funktionsfähig.Wir arbeiten ehrenamtlich und wollen unabhängig bleiben. Wir fühlen uns nur dem Tier- und Jagdschutz verpflichtet! Wir nehmen kein Honorar – lediglich die Abrechnung evtl. entstandener Unkosten bleibt dem Hundeführer mit dem Anforderer vorbehalten.
Die Nachsuchen-Bereitschaft besteht aus drei Gruppen
Gruppe A - Schweißhundestationen
Den wesentlichen Kern der Nachsuchengruppe bilden die Hundeführer, die in der beigefügten Liste in Gruppe A - Schweißhundestation - namentlich aufgeführt sind und sich bereiterklären grundsätzlich für Nachsuchen im gesamten Landkreis zur Verfügung zu stehen.
Dieses sind ausschließlich für Schweißarbeit spezialisierte und praxiserprobte Hundeführer,
denen auf Grundlage der Bestimmungen über das Nachsuchenwesen der Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger, in der vom HMUELV genehmigten Form vom 22. Oktober 2013 die Anerkennung als Nachsuchengespann gemäß § 27 Abs. 6 Satz 2 durch die Obere Jagdbehörde erteilt wurde.
Sie sind berechtigt, ohne Voranmeldung oder Genehmigung in Hessen ,Jagdbezirke einschließlich einer Begleitperson mit Hund unter Mitführung von Schusswaffen zur Nachsuche zu betreten und krankes oder verletztes Schalenwild zu töten.
Gruppe B
Ebenso wie in Gruppe A für die Nachsuche qualifizierte Hunde und Hundeführer, die aber nicht generell im gesamten Landkreis zur Verfügung stehen können oder neben der Schweißarbeit auch noch anderen oder vielseitigen Verwendungszweck erfüllen.
Sofern die Nachsuchengespanne dieser Gruppe nicht bereits die Anerkennung als Nachsuchengespann durch die Obere Jagdbehörde besitzen oder in den Hegegemeinschaften als solche bestimmt worden sind, wird für sie die Anerkennung als Schweißhundeführer für die „Revierübergreifende Nachsuche“ innerhalb der Hegegemeinschaften angestrebt. – ggf. durch die Untere Jagdbehörde - gemäß § 27 Abs. 6 - Satz 1 HJagdG.
Gruppe C
Junge Nachsuchen Gespanne nach bestandener Prüfung, bis zur Praxisbewährung, sowie Hundeführer, die gelegentlich mit ihren Gebrauchshunden - gemäß BPO des LJV Hessen - für Nachsuchen auf alle Wildarten zur Verfügung stehen - Auch für Niederwild.
Ebenso Hundeführer, die mit ihren Hunden andere Aufgaben übernehmen können, die über die rote Fährte hinausgehen, wie z. B. Hunde, die bei schwierigen Nachsuchen nachgeführt und zum Stellen des Wildes geschnallt werden können.
Und so funktioniert`s:
Über die genannten Adressen, sind wir zu erreichen.
Bitte sobald wie möglich verständigen - ggf. auch Nachts. Im Zweifel immer anrufen, um eine geordnete Koordination und Organisation der Nachsuche zu gewährleisten.
Sollte der Hundeführer ihrer Wahl verhindert sein - wird von uns - falls erwünscht - über unser Netzwerk ein geeigneter Nachsuchenführer gesucht und verständigt oder weitere Adressen vermittelt.
Anforderung an Hunde und Hundeführer der Nachsuchen- Bereitschaft
Die in der Nachsuchen-Bereitschaft Marburg-Biedenkopf eingesetzten Hunde müssen eine vom Jagdgebrauchshundeverband anerkannten Jagdhunderasse angehören.
(Sperlingshund in der Ahnentafel)
Die Hunde der Gruppe A und B benötigen den Nachweis der nachstehenden Prüfungen: VP, HP VSWP, VFSP, SN, GPALDBr oder gleichwertiges.
Die eingesetzten Hunde der Gruppe C müssen den Nachweis einer Gebrauchsprüfung, Brauchbarkeitsprüfung oder gleichwertiges erbringen.
Die Brauchbarkeit ist durch den Landesjagdverband Hessen e.V. – als Landesvereinigung der Jäger – nach den Bestimmungen über die Anerkennung und Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Hessen – schriftlich anerkannt worden.
Die Nachsuchenführer der Gruppe A und B verfügen über ausreichend praktische Nachsuchen Erfahrung sowie Kenntnis der jagdrechtlichen Bestimmungen im Nachsuchenwesen – Hund sowie Hundeführer/in sind für die Nachsuchen physisch geeignet.
Die zum Einsatz kommenden Hunde müssen aufgrund ihres Körperbaus und der Größe in der Lage sein eine Hetze durchzuführen und Wild zu stellen.
Die Nachsuchenführer sind im Besitz eines gültigen Jagdscheins.
Die Aufnahme der Nachsuchenführer erfolgt entweder durch:
Empfehlung eines Mitglieds
Offensichtlichkeit aufgrund der erbrachten Nachweise und Tatsachen
evtl. durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder